Photovoltaik im Denkmalschutz - ist möglich
Die Auflagen im Denkmalschutz sind hoch und die Bestimmungen wesentlich strenger als bei anderen Bauten.
So muss meistens eine zusammenliegende Fläche mit PV-Modulen verbaut werden - eine "T"-Form bei Planung der Panele oder auch zwei separate Installationsflächen sind kaum möglich.
Eine weitere Auflage ist oftmals die Verwendung von rein-schwarzen, beziehungsweise einfarbigen Modulen, ebenso wie in gleicher Farbe lackierte Träger-/Alustangen, so dass alles in einem Farbton erscheint - möglichst ähnlich der Dachfarbe.
Das gezeigte und von uns installierte Beispiel ist zudem nicht nur im Denkmal- sondern auch im Ensembleschutz gelistet, im Prinzip ein noch strengerer Denkmalschutz - dennoch konnte es umgesetzt werden.
Es ist also durchaus möglich die "Energiewende" in Form von Photovoltaik-Modulen auf denkmalgeschützte Bauten zu bringen, wenn alle zusammenarbeiten und eine sinnvolle Lösung erarbeiten: Der Bauherr/die Bauherrin, das Architektur-Büro (falls beteiligt), das Denkmalschutzamt und wir, als PV-Integrator/Anbieter.
Weiterhin verbaut wird in diesem Gewerk übrigens ein +20kWh-Batteriesystem.
Sind Sie interessiert auf Ihr - gerne auch denkmalgeschütztes - Gebäude eine Photovoltaik-Anlage installieren zu lassen? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter vertrieb@stumbaum.de oder sehen Sie sich weitere Informationen zum Thema unter https://stumbaum.de/energiewende an.
